Wohnungsbau Berlin – Friedrichshain
Neubau
Planung und Bauüberwachung
2014 – 2017
Umgebung
Ende der 1990er Jahre entwickelte sich die Gegend um die Simon-Dach-Straße zum Kneipenviertel mit vielen kleinen Läden, die eher junges Publikum aus der ganzen Stadt anziehen. Insbesondere die vielen Kneipen mit ihren zahlreichen Sitzplätzen auf den breiten Gehsteigen verleihen dem Kiez einen besonderen Flair. Heute ist Friedrichshain eine der beliebtesten urbanen Wohnviertel in Berlin. Es beherbergt weiterhin zahlreich kleine Gewerbebetriebe, die aus ihm einen Kiez zum arbeiten und wohnen werden lassen, der vor allem die „Kreativszene“ anzieht.
Bauordnungsrecht
Für das Grundstück Kopernikusstraße 25A und Umgebung wurde der Bebauungsplan V48 erstellt. Das Ziel war die Abgrenzung und Neuordnung der Wohn- und Gewerbeflächen im Blockinnenbereich. Bis 2011 galt das Gebiet als Sanierungsgebiet. Seit der Aufhebung des Sanierungsgebietes ist die Wohnnutzung im Rahmen des § 34 BauGB im Blockinneren zugelässig. Durch den Entfall der Betriebe mit „störendem Gewerbe“ 2013 sind die Voraussetzung dafür gegeben.
Das Maß der Nutzung wird gemäß des § 34 BauGB geregelt. Die Abstandsflächen mit 0,4 h werden eingehalten. Eine Grenzbebauung ist nur an der vorhandenen Nachbarbebauung möglich. Für das Gebiet wurde ein Landschaftsplan festgelegt. In diesem wird ein Biotopflächenfaktor von 0,6 gefordert, bezogen auf die Grundstücksfläche. Das Gebäude erhält eine Dachbegrünung.
Maß der Nutzung
Geplant wurde ein Gebäude mit sieben Stockwerken und einer Gesamthöhe von 20,95 m, wobei das oberste Geschoss ein um 1,20 m zurückgesetztes Staffelgeschoss darstellt. Im Erdgeschoss sind drei und in den Obergeschossen sechs Wohnungen geplant. Es entsteht eine Mischung von 2- bis 4-Zimmerwohnungen. Sechs Wohnungen sind barrierefrei ausgestattet.
Anzahl der Nutzungseinheiten:
14 Zweizimmerwohnungen
15 Dreizimmerwohnungen
10 Vierzimmerwohnungen
Bruttogrundfläche: BGF 5.286,88 m²
Tiefgarage mit 24 PKW-Stellplätzen
Kinderspielfläche mit einer Fläche vom 156 m²
Beschreibung der Maßnahmen des barrierefreien Bauens
Es entstehen sechs barrierefreie Wohnungen mit stufenloser Erreichbarkeit vom Grundstückseingang und von der Tiefgarage über Aufzüge mit dem Innenmaß 1,40 m x 2,10 m und Türbreite 90 cm. Flurbreiten in den Wohnungen sind mindestens 1,30 m und Türen zu und innerhalb der Wohnungen mit 90 cm geplant. Oberkante Gelände entspricht der Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses. Die Hauptwege in den Außenanlagen haben eine Breite von 1,50 m.